Sichere und gesunde Arbeitsplätze schaffen motivierte und engagierte Mitarbeiter.
Wir leisten für Sie die arbeitsmedizinische Betreuung, erstellen die Gefährdungsbeurteilung und bieten die Arbeitssicherheit.
Die betriebsärztliche Betreuung ist geregelt in der DGUV Vorschrift 2. Wir kennen die Vorschriften und helfen Ihnen als kompetente Ansprechpartner:
- §15 Abs. 2 der neuen GefStoffV
- §15 Abs. 3 der geänderten BioStoffV
- ArbMedVV
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, attraktives Angebot.
Kontaktieren Sie uns unter +49 2104 494990 oder per Mail: lichtnecker@umweltmedizin.net
Sie können die für Ihren Betrieb vorgeschriebene Einsatzzeit nach DGUV 2 (Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung) für den zu bestellenden Betriebsarzt selbst ermitteln.
Die für die Firmen maßgeblichen Betreuungsgruppen I, II und II, gelten für alle Berufsgenossenschaften. Je nach Betriebsart erfolgt eine Klassifikation über die Wirtschaftszweige (WZ-Code).
Der WZ-Code ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige für statistische Zwecke. Die vollständige Liste ist beim DGUV auf der Homepage einsehbar.
Berechnung:
Zahl der Mitarbeiter (jeder Kopf zählt) x Betreuungsgruppe aus WZ-Code (z.B. 0,5, 1,5) = Gesamtstunden für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft davon 20% für den Betriebsarzt als Grundbetreuung.
Die anlassbezogene Betreuung ermitteln Sie durch ausfüllen der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2.
Leistungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV
- Betriebliche Beratung (Gefahrstoffe, Mitarbeiter, QM)
- Beratung zur Prävention von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
- Betriebsbegehungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschussitzungen
- Untersuchung und Beratung bei Suchtproblematik
- Impfungen und Beratungen gem. Infektionsschutzgesetz (IfsG) und Biostoffverordnung
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffverordnung (BiostoffV)
- Arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft (z.B. Baumarbeiten, Forstarbeiten)
Eignungsuntersuntersuchungen
- Einstellungsuntersuchungen zur Eignung für bestimmte Tätigkeiten
- Eignungsuntersuchungen (Fahrerlaubnisverordnung; Eignung für Atemschutzgeräteträger; Eignung für gefährliche Tätigkeiten mit Absturzgefahr; Eignung zu Fahr- und Steuertätigkeit).
Bei allen Eignungsuntersuchungen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten! - Untersuchungen nach der Druckluftverordnung
- Nachtarbeiter bzw. Schichtarbeiter mit Nachtarbeit (Arbeitszeitgesetz)
- Jugendliche unter 18 Jahren (Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
(Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E; D, DE, D1, D1E)
Zusatzleistungen
- Messungen von Lärm, Licht und Luftschadstoffen
- Arbeits- und reisemedizinische Beratung und Impfung (Impfstatus)
- Tauchtauglichkeitsuntersuchungen für Berufs- und Sporttaucher
- Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportboote
- Tauglichkeitsuntersuchungen für Kabinenpersonal im Flugzeug