Bei Asbest können sechs faserige Silikatmineralien unterschieden werden:
- Serpentin-Asbest (Chrysotil = Weissasbest)
- Amphibolasbeste wie Aktinolit, Tremolit, Amosit (Braunasbest)
- Krokydolith (Blauasbest)
- Antophyllit.
Die Fasern haben eine eine Länge >5µm und einem Durchmesser von < 3µm und bei einem Länge-Durchmesser-Verhältnis > 3:1. Asbestfasern zeichnen sich durch eine hohe Temperaturbeständigkeit, Reißfestigkeit und Biegsamkeit aus.
Vorkommen und Gefahren
Bei der Aufbereitung von Asbestmineralien, dem Transportieren und Lagern von Rohasbest sowie bei der Herstellung und der Be- und Verarbeitung asbesthaltiger Produkte ist mit der Entstehung von Asbestfaserstaub zu rechnen.
Hohe Asbeststaubexpositionen wurden bei der Herstellung von Garnen, Geweben und Seilen, sowie in der Asbestzementindustrie (Baumateialien wie Dachplatten) oder in der chemischen Industrie (Farben und Dichtungsmassen erreicht. Bedeutsam war auch die Herstellung und die Nutzung von asbesthaltigen Brems- und Kupplungsbelägen.
Eine Innenraum-Exposition durch Asbest, z.B. durch den Hausgebrauch asbesthaltiger Geräte )Nachspeicheröfen) oder bei Eigensanierung von Baumaterialien ist bekannt.
Expositionen in Innenräumen können durch durch Spritzasbestisolierungen oder korrodierte bzw. verwitternde Asbestzementprodukte auftreten.
Asbestfaserstaub gilt als stark krebserzeugender Stoff. Entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht in Deutschland seit 1993 ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. Ausgenommen sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungs-(ASI)arbeiten an bestehenden Anlagen.
Nach einer langjährigen Einwirkung von Asbestfasern auf den Menschen kann es zur Asbestlungenfibrose, Lungenasbestose und durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura (sog. Pleuraasbestose) kommen. Zu den typischen Krebserkrankungen durch Asbestfasern gehören das Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards, der Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) und der Kehlkopfkrebs.
Sicherheit beim Umgang mit Bauprodukten (z.B. Asbestzement, Isolierungen, Nachspeicheröfen) gibt eine Untersuchung ob die Materialien tatsächlich Asbestfasern enthalten. Hier kann eine Rasterelektronenmikropskopische Untersuchung weiterhelfen.
Asbesthaltige Produkte
Bei Produkten, bei denen die Asbestfasern schwach gebunden sind können schon bei kleinen Beschädigungen große Fasermengen freigesetzt werden. Für die Sanierung gelten die Asbest-Richtlinien (Arbeitsschutzvorschriften nach TRGS 519 www.mtm.de/index.htm?/cont/trgs519_01.htm). Hierbei muss das Gefährdungspotential und somit die Dringlichkeit der Sanierung abgeschätzt werden.
Bei fest gebundenen Asbest-Produkten wie bei Asbestzement werden in der Regel nur geringe Fasermengen freigesetzt. Bei Bauarbeiten ist dann die Arbeitsschutzvorschrift (TRGS 519) einzuhalten. Im Rahmen der Gefahrstoffverordnung ist sicherzustellen, dass die Bauprodukte, die entsorgt werden sicher als asbesthaltig oder asbestfrei indentifiziert werden.
Bodenbeläge
Zu den möglicherweise asbesthaltigen Bodenbelägen gehören vor allem Vinyl-Asbest-Fliesen und PVC-Platten. Die Zwischenlagen von Linoleum und Stragulabelägen sind können ebenfalls asbesthaltig sein. In den Bodenbelägen sind die Asbestfasern leicht gebunden.
Der Bodenunterbau mit schwarz-braunem Bitumenkleber und Estrichmaterialien bis in die 70er Jahre können bis zu ca. 15 % Asbest in festgebundener Form enthalten. Asbest kann dann bei bei Fräs- und Schleifarbeiten freigesetzt werden.
Asbestzementprodukte
Die Asbestfasern sind in der Regel im Material fest gebunden. Im Freien können durch die Bewitterung Fasern freigesetzt werden. Ein Übergang relevanter Faserkonzentrationen aus der Außenluft in den Innenraum ist nicht zu erwarten. Hohe Faserkonzentrationen werden vor allem im Innenraum beim Bearbeiten von Asbestzement, wie dem Bohren, Sägen, Brechen und Schleifen erreicht. Aus Asbestzement wurden bis zum Verwendungsverbot für Asbestzement (1.1.1992) Dachplatten, Fassadenplatten und Blumenkästen, produziert. Detaillierte Informationen gibt es auf der Webseite des Verbands der Faserzement-Industrie:
Nachspeicheröfen
Nachspeicheröfen enthalten als Isoliermaterial oft Asbest. Besonders ältere Geräte können im Betrieb Asbstfasern in den Innenraum freisetzen. Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten sollten keinesfalls selbst durchgeführt werden. Sie können mit dem Typenschild auf dem Gerät herausfinden, ob eine asbesthaltige Isolierung angebracht wurde
Sanierung und Freimessung
Alle Arbeiten an asbesthaltigen Materialien müssen durch eine autorisierte Fachfirma durchgeführt werden. Die Vorschriften der TRGS 519 sind einzuhalten. Nach der Sanierung ist eine Raumluftmessung durchzuführen. Es dürfen dann nicht mehr als 500 Fasern/m³ vorhanden sein.