Durch die Anpassung in der Coronaschutzverodnung haben sich Veränderungen für das Tragen von „Schutzmasken“ ergeben.
„In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Diese Formulierung hat den Ansatz zum Tragen von FFP2-Masken in den Arbeitskontext getragen. Vielfach werden daher FFP2 Masken in Betrieben verpflichtend.
Allerdings ist das Tragen von FFP2 Masken nur durch geschultes Personal und einer entsprechenden Unterweisung zu empfehlen. Zudem ist zu prüfen, ob denn überhaupt ein erhöhter Schutz notwendig ist und die gewünschten Schutzziele auch mit der Maske erreicht werden.
Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend getragen wird. Die Maske müsste also beim Einatmen ohne Gummibänder fest am Gesicht sitzen.
Beim korrekten Einsatz von FFP2-Masken besteht grundsätzlich ein erhöhter Atemwiderstand, der die Atmung erschwert. Daher ist nach der ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) eine sogenannte Angebotsvorsorge beim Betriebsarzt anzubieten. Das immer dann wenn der Arbeitgeber FFP2 oder KN95 im Betrieb verpflichtend macht und die Masken auch den Mitarbeitern (m/w/d) überlässt.
Gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken schon bei gesunden Menschen begrenzt. Das sind in der Regel 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause. Damit kann eine FFP2 Maske höchstens eine Tag getragen werden und muss dann entsorgt werden.
Aus dem Gesundheitswesen ist bekannt das es zu Atembeschwerden/Atemnot oder einer Gesichtsdermatitis kommen kann.
Von einem Einsatz von FFP2-Masken bei Risikopatienten (siehe RKI), vor allem bei Atemwegserkrankungen oder Allergien sind negative gesundheitliche Auswirkungen möglich.
Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutzes hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben.
Im Kontext der allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen stellt das Tragen von Masken eine wichtige Einzelmaßnahme da, die alleine weniger effektiv ist als in der Kombination mit weiteren Maßnahmen. Deshalb sollte das Tragen von Masken keinesfalls dazu führen, dass andere Maßnahmen wie Abstand und Hygiene vernachlässigt werden.
Zusammenfassend sind FFP2 Masken entgegen der Laienmeinung differenziert einzusetzen. Risiken für Personen, die die Masken tragen sind zu berücksichtigen.